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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Serviceleistungen (Gewerbekunden)

Weitere Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kälteanlagen zwischen der Engelhardt Kälte Klima GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Leistungsausschlüsse

(1) Wartung, Service und Reparaturen werden von uns nicht durchgeführt an Geräten, die sich noch in der Gewährleistungsfrist eines anderen Fachbetriebs oder innerhalb einer laufenden Herstellergarantie befinden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den ursprünglichen Installateur oder den Hersteller.

(2) Montage und Inbetriebnahme von Klimageräten und Klimaanlagen, die nicht über uns bezogen wurden (Fremdgeräte), führen wir grundsätzlich nicht durch. Dies gilt insbesondere für Geräte aus dem Internet, Baumärkten oder anderen Bezugsquellen.

(3) Die Einschränkungen nach Absatz 1 und 2 dienen dem Schutz bestehender Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Auftraggebers sowie der Sicherstellung einer fachgerechten Gesamtinstallation.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

(3) Bei Anfragen über unseren Klimaplaner erstellen wir ein individuelles Angebot, das 30 Tage gültig ist, sofern nicht anders angegeben.

§ 4 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

(3) Bei Auftragsänderungen oder zusätzlich gewünschten Leistungen werden diese nach Aufwand berechnet. Wir informieren Sie über die voraussichtlichen Mehrkosten.

(4) Aufwandsbasierte Abrechnungen erfolgen nach folgenden Sätzen (netto):

  • Monteurstunde: 75,00 €
  • Helferstunde: 48,00 €
  • Anfahrtskosten: 1,25 € pro Kilometer (nur einfache Strecke, Rückfahrt wird nicht berechnet)
  • Übernachtung und Verpflegung: 125,00 € pro Nacht und Mitarbeiter

§ 5 Zahlung

(1) Rechnungen (Anzahlung, Abschlussrechnung, Service- und Wartungsrechnungen) sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig (rein netto).

(2) Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung fällig:

  • Bei Aufträgen bis 10.000 € netto: 50% des Auftragswertes
  • Bei Aufträgen ab 10.000 € netto: 2/3 des Auftragswertes

(3) Die Zahlung kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Ausführung der Leistungen

(1) Wir führen die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.

(2) Terminvereinbarungen sind verbindlich. Wir behalten uns Terminänderungen aus wichtigem Grund vor und werden Sie in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zu den Anlagen und stellt kostenlos die erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom sowie eine geeignete Arbeitsfläche zur Verfügung.

(4) Für entstehende Wartezeiten aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten werden die entstandenen Kosten berechnet.

§ 7 Terminverschiebung und Stornierung

(1) Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

(2) Bei Absagen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf berechnen wir eine Ausfallpauschale von 150,00 € netto. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für unsere Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.

(2) Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Unsachgemäßer Bedienung oder Nutzung
  • Mangelhafter oder unterlassener Wartung
  • Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte
  • Normaler Abnutzung

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Versicherung abgedeckt ist.

(4) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ansbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Januar 2026