
Für Privatkunden: Viele Anlagen sind nicht prüfpflichtig
Die meisten privaten Single-Split-Klimaanlagen liegen unter der Grenze von 5 t CO₂-Äquivalent und sind daher nicht prüfpflichtig. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihre Anlage betroffen ist — anhand des Typenschilds.
Als F-Gase zertifizierter Fachbetrieb führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung durch und erstellen alle erforderlichen Nachweise.
Kategorie I nach EU 2024/573
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) in Klimaanlagen haben ein hohes Treibhauspotenzial. Die EU-Verordnung 2024/573 schreibt daher regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vor, um unkontrollierte Emissionen zu verhindern und die Umwelt zu schützen.
Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Anlage.
ab 7,4 kg R-32 oder 2,4 kg R-410A
Häufigste Kategorie für gewerbliche Anlagen
ab 74 kg R-32 oder 24 kg R-410A
Größere gewerbliche Systeme
ab 740 kg R-32 oder 240 kg R-410A
Oder Leckage-Erkennungssystem
Hinweis: Die meisten privaten Split-Klimaanlagen liegen unter der Prüfpflichtgrenze. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gerne.
Visuelle Kontrolle aller Verbindungen, Leitungen und Komponenten auf erkennbare Schäden.
Überprüfung des Kältemitteldrucks im Vergleich zu den Sollwerten.
Bei Verdacht: Systematische Leckageortung mit elektronischem Lecksuchgerät.
Ausführliches Prüfprotokoll mit allen Messwerten, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht.
Für Sie bedeutet das: Ob Ihre Anlage regelmäßig geprüft werden muss, hängt vom Kältemittel und der Füllmenge ab. Wir prüfen das anhand des Typenschilds und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Prüfpflicht besteht. Die meisten privaten Single-Split-Klimaanlagen mit R-32 sind bei üblichen Füllmengen unter 7,4 kg nicht prüfpflichtig.
Nach jeder Dichtigkeitsprüfung erhalten Sie ein ausführliches Prüfprotokoll mit allen erforderlichen Angaben. Dieses Dokument müssen Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen können.
Geprüft durch
Engelhardt Kälte Klima GmbH
Zeigen Sie uns das Typenschild Ihrer Anlage per Video — wir klären in wenigen Minuten, ob eine Dichtigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Prüfpflicht
Ja, für Anlagen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent (ab ca. 7,4 kg R-32 oder 2,4 kg R-410A) ist die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung nach EU-Verordnung 2024/573 und der deutschen ChemKlimaschutzV gesetzlich vorgeschrieben.
Das hängt von der Kältemittelmenge ab: Ab 5 t CO₂-Äquivalent alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate (oder Leckage-Erkennungssystem).
Verstöße gegen die Prüfpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem riskieren Sie unentdeckte Kältemittelverluste, die zu Leistungseinbußen und höheren Betriebskosten führen.
Die meisten privaten Single-Split-Anlagen liegen unter der Grenze von 5 t CO₂-Äquivalent und sind daher nicht prüfpflichtig. Wir empfehlen dennoch eine jährliche Wartung, bei der wir auch die Dichtigkeit prüfen.
Nur Betriebe und Personen mit gültiger F-Gase-Zertifizierung nach Kategorie I dürfen die Prüfung durchführen und dokumentieren. Als zertifizierter Fachbetrieb erfüllen wir diese Anforderung.
Die Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden können. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen aus.
Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Dichtigkeitsprüfung mit Dokumentation.