
Förderung verstehen. Digital begleitet.
Förderfähigkeit prüfen
Im Rahmen der Planung
BzA- & BnD-Begleitung
Im Kundenportal
Dokumenten-Upload
Zentral gespeichert
Transparenter Ablauf
Förderstatus im Blick
Förder-Check: Wie hoch ist Ihr möglicher Zuschuss?
5 Angaben — sofort Ergebnis, keine Registrierung
Welche Anlagen sind wirklich förderfähig?
Nicht jede Anlage wird gefördert. Die Unterscheidung ist entscheidend.
| Anlagentyp | BEG / KfW 458 |
|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe Heizung + Warmwasser Förderfähig bei Einhaltung der BEG-Vorgaben | Ja |
Luft-Luft-Wärmepumpe Split-Klima mit Heizfunktion Nur bei ≥ 65 % Wärmebedarf + techn. Anforderungen | Bedingt |
Reine Kühl-Klimaanlage Nur Kühlung, keine Heizfunktion Nicht förderfähig nach BEG / KfW | Nein |
VRF/VRV gewerblich Gewerbe-Klimasysteme Ggf. BAFA-Einzelmaßnahmen | ggf. BAFA |
Wie hoch ist die Förderung wirklich?
Die Förderhöhe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Nicht jeder erhält den Maximalsatz.
30 %
Grundförderung
Für jede förderfähige Wärmepumpe
+20 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
Nur beim Tausch einer alten Heizung
+5 %
Effizienz-Bonus
Natürliches Kältemittel o. best. Wärmequelle
+30 %
Einkommens-Bonus
Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €
Grundförderung
immerFür jede förderfähige Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Luft-Luft)
Klimageschwindigkeits-Bonus
bedingtNur beim Heizungstausch: Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter. Gas-/Biomasseheizung nur wenn ≥ 20 Jahre alt.
Effizienz-Bonus
bedingtWärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan) oder Erd-/Grundwasser-Wärmequelle
Einkommens-Bonus
bedingtNur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Maximal kombinierbar
Förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit
70 % sind der Maximalfall – nicht der Regelfall
Der volle Fördersatz von 70 % wird nur erreicht, wenn alle Boni gleichzeitig zutreffen: Heizungstausch, Effizienzkriterien und Einkommensgrenze. In vielen Fällen liegt die tatsächliche Förderung bei 30–50 %.
Luft-Luft vs. Luft-Wasser: Was ist der Unterschied?
Beide Typen können förderfähig sein – aber unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Luft-Luft-Wärmepumpe
= Split-Klimaanlage mit Heizfunktion
Entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie direkt als warme Luft an den Raum ab. Kühlt im Sommer, heizt im Winter.
- Kühlen + Heizen in einem Gerät
- Schnelle Installation (1 Tag)
- Günstige Anschaffung
Nur wenn als Hauptheizsystem eingesetzt und technische Mindestanforderungen erfüllt (siehe unten)
Luft-Wasser-Wärmepumpe
= Heizungsersatz mit Wasserkreislauf
Entzieht der Außenluft Wärme und überträgt sie an einen Wasserkreislauf für Fußbodenheizung, Heizkörper und Warmwasser.
- Kompletter Heizungsersatz
- Warmwasserbereitung möglich
- Fußbodenheizung & Heizkörper
30 % Grundförderung + Boni je nach Voraussetzungen
Voraussetzungen: Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klima) als Fördermaßnahme
- Hauptheizsystem oder ≥ 65 % des Wärmebedarfs: Die Anlage muss im versorgten Bereich einen erneuerbaren Anteil von mindestens 65 % gemäß BEG-Vorgaben erreichen.
- Bestandsgebäude (≥ 5 Jahre): Der Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen. Neubauten sind ausgeschlossen.
- Effizienz-Mindestwerte gemäß BEG: ETAs (ηs) ≥ 181 % bei ≤ 12 kW bzw. ≥ 150 % bei > 12 kW Nennleistung.
- Heizlastberechnung: Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 erforderlich.
- Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der KfW-Förderantrag muss eingereicht sein, bevor die Installation beginnt.
- BzA & BnD erforderlich: Ausstellung durch zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) oder ein berechtigtes Fachunternehmen. Ein allgemeiner Energieberater ist nicht zwingend erforderlich.
- Netzdienlichkeit: Smart-Meter-Gateway-Schnittstelle und messtechnische Erfassung von Energieverbrauch und Wärmemengen.
Förderung für Gewerbe
BAFA-Einzelmaßnahmen für gewerbliche Anlagen
Gewerbliche Klimatisierung und Wärmepumpen können über BAFA-Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Bedingungen unterscheiden sich von der privaten KfW-Förderung:
- Investitionszuschüsse über BAFA (nicht KfW 458)
- Fördersätze abhängig von Maßnahme und Anlagentyp
- Keine pauschale 70 %-Aussage für Gewerbe
- VRF/VRV-Systeme können unter Umständen förderfähig sein
- Energieaudit oder Energieberatung kann erforderlich sein
Wir prüfen die gewerblichen Fördermöglichkeiten individuell im Rahmen der Projektplanung.Beratung anfordern
Förderfähige Kombinationsmöglichkeiten
Verschiedene Maßnahmen können unter Umständen separat gefördert werden.
Wärmepumpe + Klimaanlage
Luft-Wasser-WP für Heizung & Warmwasser, Split-Klima für schnelle Raumkühlung. Beide Systeme können separat förderfähig sein.
Wärmepumpe + Photovoltaik
PV-Strom direkt für die Wärmepumpe nutzen – senkt die Betriebskosten erheblich. PV-Förderung läuft über ein eigenes Programm.
Wärmepumpe + Fußbodenheizung
Niedrige Vorlauftemperaturen = hoher COP. Die effizienteste Heizlösung, in der BEG als Gesamtpaket förderfähig.
Was wir für Sie übernehmen
Wir begleiten den Förderprozess technisch und organisatorisch – strukturiert über unser Kundenportal.
Technische Prüfung
Wir prüfen im Rahmen der Projektplanung, ob Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.
Förderfähigkeit bewerten
Anhand von Gebäudealter, Anlagentyp und Effizienzwerten bewerten wir die grundsätzliche Förderfähigkeit.
BzA & BnD vorbereiten
Wir erstellen die technischen Unterlagen für BzA/BnD und arbeiten bei Bedarf mit einem Energieeffizienz-Experten zusammen.
Dokumentation im Kundenportal
Alle förderrelevanten Dokumente zentral ablegen, Status verfolgen und jederzeit abrufen.
Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt
Förderfähigkeit prüfen
Im Beratungsgespräch prüfen wir, ob Ihre geplante Anlage die Voraussetzungen für eine Förderung nach BEG/KfW 458 erfüllt.
BzA erstellen lassen
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder das berechtigte Fachunternehmen erstellt. Ohne BzA keine Förderung.
Förderantrag bei KfW stellen
Sie reichen den Förderantrag mit der BzA bei der KfW ein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderzusage abwarten
Erst nach Erhalt der Förderzusage durch die KfW darf mit der Installation begonnen werden.
Auftrag vergeben & Installation
Nach Förderzusage wird der Auftrag erteilt und die Anlage fachgerecht installiert.
BnD einreichen
Nach Abschluss der Installation wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt und bei der KfW eingereicht.
Auszahlung
Die KfW prüft die Unterlagen und zahlt den Förderzuschuss aus.
Rechtliche Hinweise
- Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der KfW und BAFA.
- Wir stellen keine Förderanträge und ersetzen keine Energieberatung.
- Der Antrag wird vom Kunden selbst bei der zuständigen Stelle eingereicht.
- Unsere Leistung ist eine technische und organisatorische Begleitung.
- Unterstützung bei BzA/BnD erfolgt bei konkretem Projekt und vorliegendem Angebot.
- Ein Liefer-/Leistungsvertrag darf vor Antragstellung geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält. Die Installation erfolgt nach Förderzusage.
- Die finale Förderzusage erfolgt durch die zuständige Förderstelle. Förderprogramme und Bedingungen können sich jederzeit ändern.
Förderfähigkeit prüfen lassen
Wir prüfen Ihre Anlage und begleiten Sie durch den Förderprozess – transparent und ohne falsche Versprechen.
Häufige Fragen zur Förderung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderfähigkeit, KfW 458 und unsere Begleitung.
Nein. Der Förderantrag wird von Ihnen selbst bei der KfW eingereicht. Wir unterstützen Sie mit den technischen Unterlagen (BzA/BnD) und begleiten den Prozess organisatorisch im Kundenportal.
BzA steht für „Bestätigung zum Antrag" – sie wird vor der Antragstellung bei der KfW benötigt. BnD steht für „Bestätigung nach Durchführung" – sie bestätigt nach der Installation, dass die Maßnahme förderfähig umgesetzt wurde. Beide Dokumente können durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) oder ein berechtigtes Fachunternehmen ausgestellt werden. Wichtig: Ohne BzA ist keine Förderung möglich.
Nicht zwingend. Die BzA und BnD können auch durch ein berechtigtes Fachunternehmen erstellt werden. Für bestimmte Förderprogramme oder komplexere Maßnahmen kann jedoch ein registrierter Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) erforderlich sein. Wir arbeiten bei Bedarf mit Energieeffizienz-Experten zusammen.
Nein. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion sind über die BEG/KfW nicht förderfähig. Nur Anlagen, die als Wärmepumpe zum Heizen eingesetzt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen, können gefördert werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Split-Klimaanlagen sind als Luft-Luft-Wärmepumpe über KfW 458 förderfähig, wenn sie primär zum Heizen genutzt werden und mindestens 65 % des Wärmebedarfs decken. Weitere Bedingungen: Bestandsgebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre alt), Effizienz-Nachweis (ETAs ≥ 181 % bei ≤ 12 kW), Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Eine Luft-Luft-Wärmepumpe (= Split-Klimaanlage mit Heizfunktion) überträgt Wärme direkt an die Raumluft. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe überträgt Wärme an einen Wasserkreislauf für Fußbodenheizung, Heizkörper und Warmwasser. Beide Varianten sind über die KfW förderfähig, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein. 70 % ist der Maximalwert bei vollständiger Kombination aller Boni: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (nur beim Tausch einer alten Heizung) + bis zu 20 % weiterer Boni. Der tatsächliche Fördersatz hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In vielen Fällen liegt er bei 30–50 %.
Ja. Gewerbliche Anlagen können über BAFA-Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Fördersätze und Bedingungen unterscheiden sich von der privaten KfW-Förderung. Eine pauschale 70 %-Aussage gilt hier nicht. Wir prüfen die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Projektplanung.
Ja. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Wärmepumpe + PV-Anlage + Fußbodenheizung) können unter Umständen separat gefördert werden, da sie unterschiedlichen Förderprogrammen zugeordnet sind. Die Förderfähigkeit jeder Einzelmaßnahme wird separat geprüft.
