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Förderung für Klimaanlagen und Wärmepumpen
KfW/BEG · BzA/BnD

Förderung verstehen. Digital begleitet.

Viele Klimaanlagen und Wärmepumpen sind – je nach Programm – förderfähig. Wir unterstützen Sie strukturiert im Kundenportal.

Förderfähigkeit prüfen

BzA- & BnD-Begleitung

Dokumenten-Upload

Transparenter Ablauf

Förder-Check: Wie hoch ist Ihr möglicher Zuschuss?

5 Angaben — sofort Ergebnis, keine Registrierung

Förderfähigkeit

Welche Anlagen sind wirklich förderfähig?

Nicht jede Anlage wird gefördert. Die Unterscheidung ist entscheidend.

AnlagentypBEG / KfW 458

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Heizung + Warmwasser

Förderfähig bei Einhaltung der BEG-Vorgaben

Ja

Luft-Luft-Wärmepumpe

Split-Klima mit Heizfunktion

Nur bei ≥ 65 % Wärmebedarf + techn. Anforderungen

Bedingt

Reine Kühl-Klimaanlage

Nur Kühlung, keine Heizfunktion

Nicht förderfähig nach BEG / KfW

Nein

VRF/VRV gewerblich

Gewerbe-Klimasysteme

Ggf. BAFA-Einzelmaßnahmen

ggf. BAFA
Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung wirklich?

Die Förderhöhe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Nicht jeder erhält den Maximalsatz.

30 %

Grundförderung

Für jede förderfähige Wärmepumpe

+20 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Nur beim Tausch einer alten Heizung

+5 %

Effizienz-Bonus

Natürliches Kältemittel o. best. Wärmequelle

+30 %

Einkommens-Bonus

Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €

Grundförderung

immer

Für jede förderfähige Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Luft-Luft)

30 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

bedingt

Nur beim Heizungstausch: Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter. Gas-/Biomasseheizung nur wenn ≥ 20 Jahre alt.

+20 %

Effizienz-Bonus

bedingt

Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan) oder Erd-/Grundwasser-Wärmequelle

+5 %

Einkommens-Bonus

bedingt

Nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr

+30 %

Maximal kombinierbar

Förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit

bis 70 %

70 % sind der Maximalfall – nicht der Regelfall

Der volle Fördersatz von 70 % wird nur erreicht, wenn alle Boni gleichzeitig zutreffen: Heizungstausch, Effizienzkriterien und Einkommensgrenze. In vielen Fällen liegt die tatsächliche Förderung bei 30–50 %.

Häufiger Irrtum

Luft-Luft vs. Luft-Wasser: Was ist der Unterschied?

Beide Typen können förderfähig sein – aber unter unterschiedlichen Voraussetzungen.

Luft-Luft-Wärmepumpe

= Split-Klimaanlage mit Heizfunktion

Entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie direkt als warme Luft an den Raum ab. Kühlt im Sommer, heizt im Winter.

  • Kühlen + Heizen in einem Gerät
  • Schnelle Installation (1 Tag)
  • Günstige Anschaffung
Förderfähig unter Bedingungen

Nur wenn als Hauptheizsystem eingesetzt und technische Mindestanforderungen erfüllt (siehe unten)

Luft-Wasser-Wärmepumpe

= Heizungsersatz mit Wasserkreislauf

Entzieht der Außenluft Wärme und überträgt sie an einen Wasserkreislauf für Fußbodenheizung, Heizkörper und Warmwasser.

  • Kompletter Heizungsersatz
  • Warmwasserbereitung möglich
  • Fußbodenheizung & Heizkörper
Klar förderfähig (KfW 458)

30 % Grundförderung + Boni je nach Voraussetzungen

Voraussetzungen: Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klima) als Fördermaßnahme

  • Hauptheizsystem oder ≥ 65 % des Wärmebedarfs: Die Anlage muss im versorgten Bereich einen erneuerbaren Anteil von mindestens 65 % gemäß BEG-Vorgaben erreichen.
  • Bestandsgebäude (≥ 5 Jahre): Der Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen. Neubauten sind ausgeschlossen.
  • Effizienz-Mindestwerte gemäß BEG: ETAs (ηs) ≥ 181 % bei ≤ 12 kW bzw. ≥ 150 % bei > 12 kW Nennleistung.
  • Heizlastberechnung: Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 erforderlich.
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der KfW-Förderantrag muss eingereicht sein, bevor die Installation beginnt.
  • BzA & BnD erforderlich: Ausstellung durch zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) oder ein berechtigtes Fachunternehmen. Ein allgemeiner Energieberater ist nicht zwingend erforderlich.
  • Netzdienlichkeit: Smart-Meter-Gateway-Schnittstelle und messtechnische Erfassung von Energieverbrauch und Wärmemengen.

Förderung für Gewerbe

BAFA-Einzelmaßnahmen für gewerbliche Anlagen

Gewerbliche Klimatisierung und Wärmepumpen können über BAFA-Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Bedingungen unterscheiden sich von der privaten KfW-Förderung:

  • Investitionszuschüsse über BAFA (nicht KfW 458)
  • Fördersätze abhängig von Maßnahme und Anlagentyp
  • Keine pauschale 70 %-Aussage für Gewerbe
  • VRF/VRV-Systeme können unter Umständen förderfähig sein
  • Energieaudit oder Energieberatung kann erforderlich sein

Wir prüfen die gewerblichen Fördermöglichkeiten individuell im Rahmen der Projektplanung.Beratung anfordern

Kombinationen

Förderfähige Kombinationsmöglichkeiten

Verschiedene Maßnahmen können unter Umständen separat gefördert werden.

Wärmepumpe + Klimaanlage

Luft-Wasser-WP für Heizung & Warmwasser, Split-Klima für schnelle Raumkühlung. Beide Systeme können separat förderfähig sein.

Wärmepumpe + Photovoltaik

PV-Strom direkt für die Wärmepumpe nutzen – senkt die Betriebskosten erheblich. PV-Förderung läuft über ein eigenes Programm.

Wärmepumpe + Fußbodenheizung

Niedrige Vorlauftemperaturen = hoher COP. Die effizienteste Heizlösung, in der BEG als Gesamtpaket förderfähig.

Unsere Leistung

Was wir für Sie übernehmen

Wir begleiten den Förderprozess technisch und organisatorisch – strukturiert über unser Kundenportal.

Technische Prüfung

Wir prüfen im Rahmen der Projektplanung, ob Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Förderfähigkeit bewerten

Anhand von Gebäudealter, Anlagentyp und Effizienzwerten bewerten wir die grundsätzliche Förderfähigkeit.

BzA & BnD vorbereiten

Wir erstellen die technischen Unterlagen für BzA/BnD und arbeiten bei Bedarf mit einem Energieeffizienz-Experten zusammen.

Dokumentation im Kundenportal

Alle förderrelevanten Dokumente zentral ablegen, Status verfolgen und jederzeit abrufen.

Ablauf

Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt

1

Förderfähigkeit prüfen

Im Beratungsgespräch prüfen wir, ob Ihre geplante Anlage die Voraussetzungen für eine Förderung nach BEG/KfW 458 erfüllt.

2

BzA erstellen lassen

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder das berechtigte Fachunternehmen erstellt. Ohne BzA keine Förderung.

3

Förderantrag bei KfW stellen

Sie reichen den Förderantrag mit der BzA bei der KfW ein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

4

Förderzusage abwarten

Erst nach Erhalt der Förderzusage durch die KfW darf mit der Installation begonnen werden.

5

Auftrag vergeben & Installation

Nach Förderzusage wird der Auftrag erteilt und die Anlage fachgerecht installiert.

6

BnD einreichen

Nach Abschluss der Installation wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt und bei der KfW eingereicht.

7

Auszahlung

Die KfW prüft die Unterlagen und zahlt den Förderzuschuss aus.

Rechtliche Hinweise

  • Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der KfW und BAFA.
  • Wir stellen keine Förderanträge und ersetzen keine Energieberatung.
  • Der Antrag wird vom Kunden selbst bei der zuständigen Stelle eingereicht.
  • Unsere Leistung ist eine technische und organisatorische Begleitung.
  • Unterstützung bei BzA/BnD erfolgt bei konkretem Projekt und vorliegendem Angebot.
  • Ein Liefer-/Leistungsvertrag darf vor Antragstellung geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält. Die Installation erfolgt nach Förderzusage.
  • Die finale Förderzusage erfolgt durch die zuständige Förderstelle. Förderprogramme und Bedingungen können sich jederzeit ändern.

Förderfähigkeit prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Anlage und begleiten Sie durch den Förderprozess – transparent und ohne falsche Versprechen.

Häufige Fragen zur Förderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderfähigkeit, KfW 458 und unsere Begleitung.

Förderung prüfen