BAFA-Förderung:
Download: Liste der Förderfähigen Anlagen
Aktuelle Informationen (28.07.2023):
Die BAFA-Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen ist wieder möglich.
Auf der Liste der Förderfähigen Anlagen finden Sie alle förderfhigen Geräte. Die förderfähigen Anlagen müssen netzdienlich gesteuert/geschalten werden können und über eine Wärmemengenmessung bzw. Berechnungsmöglichkeit verfügen.
1. Die Grundförderung auf Wärmepumpen beträgt 25%
2. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt.
3. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle sind unter folgenden Voraussetzungen förderfähig.
Wichtig! - Die Antragstellung bem BAFA muss vor einer Auftragserteilung/Bestellung einer Klimaanlage erfolgen!
- Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
Bei Wärmepumpen ≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)
- Raumheizungs-Energieeffizienz (ns) mind. 181%*
- Heiz-/ Kühlleistung max. 12 kW
- Effizienzklasse A+++
- Netzdienliche Schnittstelle
- Wärmemengenermittlung
Wärmepumpen > 12 kW (alle Wärmequellen)
- Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ns,h) mind. 150%*
* Wärmepumpen welche in der
Liste der Förderfähigen Anlagen aufgeführt sind, erfüllen die geforderten Effizienzvoraussetzungen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Antragsstellung (
in Vollmacht) bei der BAFA. Die Antragsstellung und Abwicklung kostet 250,- Euro inkl. MwSt.
Folgende Daten und Unterlagen benötigen wir zur Antragsstellung von Ihnen.
- BAFA-Vollmacht (BEG-EM) ausgefüllt und unterschrieben
- Datum Bauantrag/Bauanzeige des Gebäudes
- Adresse Antragsteller bzw. Investitionsstandort
- Angabe zur privaten- oder gewerblichen Nutzung (Vorsteuerabzugsberechtigung)
- Hersteller und Typenbezeichnung der Anlage
- Investitionsumme bzw. vorliegendes Angebot
- Hinweis ob weitere Förderung oder Kredit zur Anlage gestellt wird oder wurde
Ablauf der Bafa-Antragsstellung. Vom Antrag bis zur Auszahlung der Fördersumme durch das BAFA.
1. Vor Auftragserteilung/Bestellung einer Wärmepumpe bei uns oder einem Fachbetrieb Ihrer Wahl.
- Überprüfen Sie, ob die gewünschte Wärmepumpe in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist.
- Füllen Sie die BAFA-Vollmacht aus und unterschreiben diese.
- Ergänzen Sie die u. a. Formulardaten sorgfältig mit Ihren Angaben unter dem Reiter "Ihre Daten".
- Laden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht sowie ein vorliegendes Angebot oder sonstige Unterlagen im u. a. Formular im Reiter "Datei-Upload" hoch.
- Bestellen Sie diesen Artikel wie gewohnt.
2. Der BAFA-Antragsablauf erfolgt in mehreren Schritten - 1. Schritt
- Nach Zahlungseingang Ihrer Bestellung bereiten wir Ihre Daten vor und nehmen bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben noch Kontakt mit Ihnen auf.
- Wir stellen beim BAFA den Onlineantrag zur Förderung der Wärmepumpe mit Ihren Angaben.
- Nach Antragsstellung bekommen Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages, welche Sie über unsere Cloud jederzeit downloaden können.
3. Schritt 2 - Bestellen oder abwarten - Sie entscheiden!
- Nach erhalt der Eingangsbestätigung Ihres Antrages, können Sie Ihre Wärmepumpe auf eigenes Risiko bestellen bzw. den Montageauftrag erteilen.
- Sie warten ab, bis Ihnen ein positiver Zuwendungsbescheid übermittelt wird und können danach bestellen. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der BAFA. Diese kann mehrere Wochen betragen.
4. Schritt 3 - Ihre Wärmepumpe wurde durch einen Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen
Nach erfolgter Montage Ihrer Wärmepumpe benötigen wir zu Fertigstellung des Förderantrages folgende Unterlagen bzw. Daten
- Alle Rechnungen die in Zusammenhang mit der Wärmepumpe stehen und an welchen Tagen (Datum) diese bezahlt wurden.
- Wir stellen Ihnen eine Fachunternehmererklärung, bereits mit allen wichtigen Daten ausgefüllt zur Verfügung. Diese muss noch durch den Installationsbetrieb unterschrieben und an uns zurückgesendet werden.
- Zusätzlich benötigen wir noch die Bankverbindung, auf welche die BAFA die Fördersumme direkt überweisen kann.
Hinweis:
Der BAFA-Antrag wird mittels Vollmacht durch uns und mit Ihren Angaben gestellt. Mit einer Antragsstellung durch uns erfolgt keine automatische Förderzusage der BAFA. Ein positiver Zuwendungsbescheid der BAFA kann von uns nicht garantiert werden. Ebenso haben wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der BAFA.
Bitte füllen Sie folgendes Formular sorgfältig aus und legen danach den Artikel in den Warenkorb.