Wichtige Hinweise

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über folgende wichtige Hinweise informieren



1. Keine Montage und Inbetriebnahme von Klimaanlagen, welche nicht über uns bezogen wurden!

Aufgrund der gestiegenen Anfragen, nach einer Montage bzw. Inbetriebnahme von Klimaanlagen, welche nicht über uns bezogen bzw. gekauft wurden, informieren wir Sie hier, dass wir hierfür keine Montage oder Inbetriebnahme anbieten.

Warum?
 
  1. Nach EU-ChemKlimaschutzverordnung darf Ihnen ein Verkäufer (Onlineshop, ebay,..) eine Split-Klimaanlage mit fluorierten Treibhausgasen nur verkaufen, sofern vor dem Kauf sicher gestellt wurde, das die Montage und Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt. Bei einem Verkauf ohne diese Hinweise bzw. Bestätigung verstößt dieser Verkäufer gegen die EU-ChemKlimaschutzV. Sollten Sie diese Klimaanlage selbst (auch mit sog. "Quick-Connect-Anschlüssen") erwerben und einbauen, verstoßen auch Sie als Endkunde gegen diese Verordnung. In beiden Fällen sieht die EU-ChemKlimaschutzV Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,- Euro vor. 
  2. Keine Garantieübernahme durch den Hersteller. Sollte eine Klimaanlage durch einen nicht zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen worden sein, haben Sie keinerlei Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller!
  3. Als Fachbetrieb stehen wir nach einer Montage/Inbetriebnahme von einer "fremd gekauften" Klimaanlage in der Gewährleistungspflicht. Wenn Sie nun einen Defekt während der Garantiezeit an der Klimaanlage haben, wenden Sie sich natürlich nicht an den Händler bei dem Sie die Klimaanlage gekauft haben, sondern an den Betrieb, der Ihnen diese Anlage angeschlossen hat. Dieser soll dann die Garantiebwicklung mit dem Hersteller/Händler auf eigene Kosten durchführen. Daher wird Ihnen kein seriöser Kälte- und Klimafachbetrieb eine "fremd gekaufte Klimaanlage" in Betrieb nehmen.


Grundsätzlich ist es egal ob Sie nun bei uns (wir sind zertifizierter Kälte- und Klima-Fachbetrieb) eine Klimaanlage mit Montage/Inbetriebnahme oder einem anderen Verkäufer eine Klimaanlage kaufen. Stellen Sie vorher sicher, das die Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt.
 

 

2. ChemKlimaschutzV (Verordnung (EU) 2024/573)

Die kältetechnische Montage und Inbetriebnahme einer Split-Klimaanlage muss durch einen nach ChemKlimaschutzV (Verordnung (EU) 2024/573) zertifizierten Fachbetrieb oder durch uns erfolgen! Selbst bei Verwendung sog. Quick-Connect-Anschlüsse, muss die Anlage durch einen Fachbetrieb in Betrieb genommen werden. 

Wichtig: Nach ChemKlimaschutzV (Verordnung (EU) 2024/573), dürfen wir mit Treibhausgasen befüllte Anlagen/Geräte nur an den Endverbraucher weiterverkaufen, wenn wir vor Auslieferung der bestellten Anlagen, eine Bestätigung der zertifizierten Fachfirma, welche die Anlage installiert/in Betrieb nimmt, erhalten. Ab Bestelldatum und vor einem Versand/Abholung haben Sie 14 Tage Zeit, uns diese Bestätigung inkl.  Betriebszertifikat zukommen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist, werden Ihnen  bereits getätigte Zahlungen auf dem  gleichen Weg, wie wir diese erhalten haben, zurückerstattet und die Bestellung storniert.

Nach dieser Verordnung sind wir auch verpflichtet, Informationen/Daten zu den verkauften Geräten/Anlagen und den zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuspeichern und ggf. den zuständigen Behörden vorzulegen. 

Nur von einen Fachbetrieb haben Sie neben einer kompetenten Beratung auch eine fachgerechte und einwandfreie Montage und Inbetriebnahme inkl. aller Garantie- und Gewährleistungen der Hersteller.
Auch erfüllen Sie mit einer Montage/Inbetriebnahme durch uns, alle gesetzlichen Vorraussetzungen (ChemKlimaschutzV (
Verordnung (EU) 2024/573)


 

3. Datenschutzverordnung 2018 (DSGVO)

Die Datenschutzverordnung hat sich geändert. Mehr Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier.