Wichtige Hinweise

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über folgende wichtige Hinweise informieren


1. Sie haben diesen Artikel bei einem anderen Shop günstiger gesehen?

Bitte bedenken Sie, das wir ein nach ChemKlimaschutzV zertifizierter Handwerksbetrieb und kein reiner Online-Shop sind!

Neben den Kosten eines reinen Online-Shop´s haben wir als Handwerksbetrieb weitere laufenden Kosten wie Versicherungen, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Servicefahrzeuge, Werkzeuge, Schulungen, Kundenbesuche, Planung, Beratung, Angebotserstellung, Ausstellungs- und ggf. Lagerfläche uvm. Ebenso übernimmt der Handwerksbetrieb mit Montage und Inbetriebnahme einer Klimaanlage die Abwicklung von Garantie und Gewährleistung.

Diese Kosten bzw. Leistungen müssen sich auch in den Verkaufspreisen der Artikel wiederspiegeln.

Sie möchten eine reine Warenlieferung und haben einen zertifizierten Handwerksbetrieb, welcher Ihnen die Anlage installiert und somit auch die Garantie- und Gewährleistung übernimmt? Wir können Ihnen gerne einen neu kalkulierten Preis für einen Artikel zukommen lassen.

Eine Installation oder weitere Serviceleistungen durch uns, nach einer Lieferung sind jedoch ausgeschlossen!



2. Keine Montage und Inbetriebnahme von Klimaanlagen, welche nicht über uns bezogen wurden!

Aufgrund der gestiegenen Anfragen, nach einer Montage bzw. Inbetriebnahme von Klimaanlagen, welche nicht über uns bezogen bzw. gekauft wurden, teilen wir Ihnen mit, das wir hierfür keine Montage oder Inbetriebnahme anbieten.

Warum?
 
  1. Nach EU-ChemKlimaschutzverordnung darf Ihnen ein Verkäufer (Onlineshop, ebay,..) eine Split-Klimaanlage mit fluorierten Treibhausgasen nur verkaufen, sofern vor dem Kauf sicher gestellt wurde, das die Montage und Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt. Bei einem Verkauf ohne diese Hinweise bzw. Bestätigung verstößt dieser Verkäufer gegen die EU-ChemKlimaschutzV. Sollten Sie diese Klimaanlage selbst (auch mit sog. "Quick-Connect-Anschlüssen") erwerben und einbauen, verstoßen auch Sie als Endkunde gegen diese Verordnung. In beiden Fällen sieht die EU-ChemKlimaschutzV Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,- Euro vor. 
  2. Keine Garantieübernahme durch den Hersteller. Sollte eine Klimaanlage durch einen nicht zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen worden sein, haben Sie keinerlei Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller!
  3. Als Fachbetrieb stehen wir nach einer Montage/Inbetriebnahme von einer "fremd gekauften" Klimaanlage in der Gewährleistungspflicht. Wenn Sie nun einen Defekt während der Garantiezeit an der Klimaanlage haben, wenden Sie sich natürlich nicht an den Händler bei dem Sie die Klimaanlage gekauft haben, sondern an den Betrieb, der Ihnen diese Anlage angeschlossen hat. Dieser soll dann die Garantiebwicklung mit dem Hersteller/Händler auf eigene Kosten durchführen. Natürlich darf das ganze nichts kosten, denn der Kunde pocht auf seine Garantiezeit! Erkennen Sie den Fehler an der ganzen Sache und können nun nachvollziehen, warum Ihnen kein seriöser Kälte- und Klimafachbetrieb eine "fremd gekaufte Klimaanlage" in Betrieb nimmt.


Grundsätzlich ist es egal ob Sie nun bei uns (wir sind zertifizierter Kälte- und Klima-Fachbetrieb) eine Klimaanlage mit Montage/Inbetriebnahme oder einem anderen Verkäufer eine Klimaanlage kaufen. Stellen Sie vorher sicher, das die Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt.




3. Geänderte BAFA-Förderung (BEG EM) für Wärmepumpen

Aktuelle Informationen (28.07.2023):

Die BAFA-Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen ist wieder möglich.
Auf der Liste der Förderfähigen Anlagen finden Sie alle förderfhigen Geräte. Die förderfähigen Anlagen müssen netzdienlich gesteuert/geschalten werden können und über eine Wärmemengenmessung bzw. Berechnungsmöglichkeit verfügen.

 


1. Die Grundförderung auf Wärmepumpen beträgt 25%
2. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt.
3. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
 

4. Datenschutzverordnung 2018 (DSGVO)

Die Datenschutzverordnung hat sich geändert. Mehr Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier.