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Fachberatung zu R32 und R290 Kältemitteln an einer modernen Split-Klimaanlage
Ratgeber Kältemittel

R32, R290 & Kältemittel-Zukunft einfach erklärt

Viele Aussagen zu Kältemitteln klingen dramatischer, als sie sind. Wir erklären verständlich, was wirklich gilt, was Zukunft hat und warum R290 bei Split-Klimaanlagen im Wohnraum nicht automatisch die bessere Wahl ist.

Kurz gesagt

R32 ist nicht plötzlich verboten.
R410A ist bei kleinen Neugeräten stark auf dem Rückzug. Bei größeren Klima-, Multi- und VRF-Anlagen über 12 kW gibt es aber aktuell noch Geräteserien mit R410A.
R290 ist klimafreundlich, aber Propan. Bei Split-Klimaanlagen im Wohnraum prüfen wir R290 wegen A3-Brennbarkeit sehr kritisch.
Verkauf neuer Geräte ist nicht Betrieb bestehender Anlagen. Ein neues Verkaufsverbot bedeutet nicht automatisch, dass eine vorhandene Anlage abgeschaltet werden muss.

F-Gase zertifizierter Fachbetrieb

Kältemittel-Sachkunde

Ehrliche Beratung, keine Panikmache

Sachgerechter Umgang mit Kältemitteln

Die wichtigsten Fakten in 60 Sekunden

Bevor Sie sich von Kältemittel-Panik anstecken lassen — hier das Wesentliche.

R32 ist nicht automatisch verboten

Bestehende R32-Klimaanlagen dürfen nach aktuellem Stand weiter betrieben und gewartet werden. Bei neuen Geräten greifen schrittweise strengere Regeln, aber das bedeutet nicht, dass vorhandene Anlagen raus müssen.

R410A ist nicht überall gleich zu bewerten

Bei kleinen Single-Split-Neugeräten ist R410A wegen GWP 2088 stark eingeschränkt. Bei größeren Anlagen über 12 kW, VRF-Systemen und gewerblichen Anwendungen gibt es aktuell noch Geräteserien. Bestehende R410A-Anlagen sind nicht automatisch verboten.

R290 ist sehr klimafreundlich

R290 hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist langfristig interessant. Technisch ist es aber Propan und damit deutlich brennbarer als R32.

Wohnräume brauchen besondere Vorsicht

Bei Split-Klimaanlagen sitzt ein Teil des Kältekreises im Gebäude. Deshalb prüfen wir R290 im Wohnraum sehr kritisch und empfehlen es aktuell nicht pauschal.

Reparatur bleibt oft möglich

R32 liegt mit ca. GWP 675 unter der 750er-Grenze. R410A liegt darüber, aber recyceltes oder aufgearbeitetes Kältemittel kann bei der Wartung wichtiger werden. Pauschal ist nichts verboten.

Verkauf neuer Geräte ist nicht dasselbe wie Betrieb bestehender Anlagen

Das wird oft verwechselt — und sorgt für unnötige Panik.

Neue Geräte verkaufen

Für den Verkauf neuer Geräte gelten schrittweise strengere GWP-Grenzwerte. Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW sind ab 2029 bei F-Gasen über GWP 150 im Standardfall stark eingeschränkt.

Vorhandene Anlagen betreiben

Bestehende R32- und R410A-Anlagen dürfen nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben werden. Es gibt kein pauschales Betriebsverbot allein wegen des Kältemittels.

Warten und reparieren

Fachgerechte Wartung und Reparatur bleiben grundsätzlich möglich. R32 liegt unter der 750er-GWP-Grenze für Frischware ab 2032. Bei R410A wird recyceltes Kältemittel wichtiger.

Kältemittel nachfüllen

Nachfüllen ist grundsätzlich möglich, solange Kältemittel verfügbar ist. Preise und Verfügbarkeit können sich durch Quoten und Marktveränderungen ändern.

Wer behauptet, eine bestehende R32- oder R410A-Anlage müsse sofort raus, argumentiert unseriös. Die Regeln unterscheiden klar zwischen Neuverkauf und Bestandsbetrieb.

Zeitliche Orientierung

Kältemittel-Zeitstrahl

Was ändert sich wann? Zwei Perspektiven: neue Geräte und bestehende Anlagen.

Neue Geräte

2025

Heute

R32 ist breit verfügbar und Standard bei neuen Single- und Multi-Split-Klimaanlagen. R410A ist bei kleinen Neugeräten stark rückläufig, bei größeren Systemen noch vorhanden.

2029

Einschnitt

Neue Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 werden im Standardfall stark eingeschränkt. R32 liegt darüber.

2033

Weiterer Schritt

Weitere Verschärfungen bei neuen Geräten und größeren Systemen möglich. Hersteller stellen zunehmend auf Low-GWP um.

2035

Langfrist

F-Gase-Quote wird weiter abgesenkt. Natürliche Kältemittel gewinnen Marktanteile. Bewährte Systeme laufen aber weiter.

Bestandsanlagen

Heut

Status Quo

Bestehende R32- und R410A-Anlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden.

2026

Keine Änderung

Für den Betrieb bestehender Anlagen ändert sich nach aktuellem Stand nichts Wesentliches. Dichtheitsprüfungen und fachgerechter Service bleiben wichtig.

2032

Service-Grenze

Neu hergestelltes Kältemittel über GWP 750 wird für Service/Wartung stark eingeschränkt. R32 (GWP 675) liegt darunter. R410A (GWP 2088) liegt darüber — recyceltes Kältemittel wird wichtiger.

Nach

Langfrist

Bestehende Anlagen laufen weiter. Wirtschaftlichkeit, Ersatzteilversorgung und Kältemittelverfügbarkeit entscheiden über die sinnvolle Nutzungsdauer.

Hinweis: Darstellung vereinfacht. Konkrete Fristen, Ausnahmen und Detailregelungen können je nach Gerätekategorie, Leistung und Anwendung abweichen. Stand: Mai 2026.

R410A, R32 und R290 im Vergleich

Drei Kältemittel, drei Profile. Der direkte Vergleich zeigt, worauf es wirklich ankommt.

R410A

Auslaufend
Kältemitteltyp
HFKW / F-Gas
GWP
ca. 2088
Sicherheitsklasse
A1
Brennbarkeit
Nicht brennbar
Markt Single-Split
Stark rückläufig
Markt Multi-Split
Noch vereinzelt
Markt >12 kW / VRF
Noch vorhanden
Markt Monoblock-WP
Selten
Service heute
Gut, aber GWP-bedingt eingeschränkter
Zukunft
Auslaufend

Unsere Einschätzung: Bestehende Anlagen realistisch bewerten. Bei Neuanlagen nur noch in begründeten Sonderfällen.

R32

Aktueller Standard
Kältemitteltyp
HFKW / F-Gas
GWP
ca. 675
Sicherheitsklasse
A2L
Brennbarkeit
Schwer entflammbar
Markt Single-Split
Aktueller Standard
Markt Multi-Split
Standard
Markt >12 kW / VRF
Zunehmend
Markt Monoblock-WP
Vereinzelt
Service heute
Sehr gut etabliert
Zukunft
Übergangslösung

Unsere Einschätzung: Heute bewährt und realistisch. Langfristig nicht die Endlösung, aber solide Übergangszeit.

R290

Zukunft
Kältemitteltyp
Natürliches Kältemittel (Propan)
GWP
ca. 3
Sicherheitsklasse
A3
Brennbarkeit
Hoch entzündlich
Markt Single-Split
Eingeschränkt / wachsend
Markt Multi-Split
Kaum verfügbar
Markt >12 kW / VRF
Kaum relevant
Markt Monoblock-WP
Sehr verbreitet
Service heute
Anspruchsvoller
Zukunft
Langfristig interessant

Unsere Einschätzung: Strategisch spannend. Bei Split im Wohnraum kritisch prüfen. Bei Monoblock-WP oft sehr sinnvoll.

Größere Klima- und VRF-Anlagen über 12 kW

Für größere Klimaanlagen, VRF-Systeme und gewerbliche Anwendungen über 12 kW gelten teilweise andere Übergangsfristen und Marktrealitäten als für kleine Split-Klimaanlagen. R410A ist bei größeren Systemen aktuell noch in Geräteserien verschiedener Hersteller vorhanden. Gleichzeitig stellen viele Hersteller schrittweise auf R32 oder andere Kältemittel mit niedrigerem GWP um.

Eine pauschale Aussage wie „R410A ist komplett verboten" greift hier zu kurz. Entscheidend sind Leistungsklasse, Bauart, Hersteller, Verfügbarkeit, Servicefähigkeit und geplante Nutzungsdauer.

Deshalb prüfen wir bei jeder Planung individuell, welche Geräteserie aktuell verfügbar, technisch sinnvoll und langfristig betreibbar ist.

Welche Lösung empfehlen wir aktuell?

Unsere Einschätzung nach Anwendungsfall — ehrlich, ohne Panikmache und ohne pauschale Versprechen.

Bestehende R32-Anlage

Bestand

Nicht nervös werden. Zustand, Dichtheit, Servicefähigkeit prüfen lassen. Weiterbetrieb ist nach aktuellem Stand grundsätzlich möglich.

Bestehende R410A-Anlage

Bestand

Technisch und wirtschaftlich realistisch bewerten. Kältemittelverfügbarkeit und Frischware-Regeln im Blick behalten. Recyceltes Kältemittel kann beim Service wichtiger werden.

Neue Single-Split-Klimaanlage

Neuanlage

R32 ist bewährt und breit verfügbar. R290 prüfen wir wegen A3-Brennbarkeit im Wohnraum sehr kritisch. Keine pauschale R290-Empfehlung ohne Sicherheitskonzept.

Neue Multi-Split-Klimaanlage

Neuanlage

R290-Multi-Split ist aktuell kaum eine breite Standardlösung. Bewährte Systeme, Raumgrößen und sichere Planung zählen mehr als ein einzelnes Kältemittel-Schlagwort.

Größere Anlage >12 kW / VRF

Gewerbe

Andere Übergangsrealitäten als bei kleinen Splitanlagen. R410A kann aktuell noch vorkommen, R32 wird wichtiger. Entscheidend ist das passende Gesamtsystem.

Monoblock-Wärmepumpe

Wärmepumpe

R290 kann hier sehr sinnvoll sein, weil der Kältekreis im Gerät bleibt. Aufstellort, Schallschutz, Abstände und Herstellerfreigaben prüfen wir trotzdem individuell.

Faktencheck

Was oft falsch erzählt wird

Aussage: „R32 ist verboten.

Fachlich richtig

Es gibt stufenweise Einschränkungen für neue Geräte mit bestimmten GWP-Grenzwerten. Bestehende R32-Anlagen sind nach aktuellem Stand nicht pauschal verboten.

Was bedeutet das für Sie?

Ihre R32-Anlage darf grundsätzlich weiterlaufen. Prüfen lassen statt in Panik geraten.

Aussage: „R410A ist komplett verboten.

Fachlich richtig

Bei kleinen Single-Split-Neugeräten ist R410A stark eingeschränkt. Bei größeren Anlagen, VRF und Gewerbe gibt es aktuell noch Geräteserien. Bestandsanlagen sind nicht automatisch verboten.

Was bedeutet das für Sie?

Eine bestehende R410A-Anlage muss nicht sofort raus. Wirtschaftlichkeit und Servicefähigkeit realistisch bewerten.

Aussage: „R290 ist immer besser.

Fachlich richtig

Für die Umwelt ist R290 sehr stark. Für jede Split-Klimaanlage im Wohnraum ist es aber nicht automatisch die beste Lösung, weil Propan hoch entzündlich ist.

Was bedeutet das für Sie?

R290 ist nicht automatisch die sicherste oder praxistauglichste Lösung. Gerät, Raum und Sicherheitskonzept müssen passen.

Aussage: „R290-Multi-Split ist problemlos verfügbar.

Fachlich richtig

Aktuell ist das kein breiter Marktstandard. Gerade bei mehreren Innengeräten, längeren Leitungswegen und verschiedenen Räumen wird die Sicherheitsbewertung deutlich komplexer.

Was bedeutet das für Sie?

Wer R290-Multi-Split verspricht, sollte sehr genau erklären können, wie Sicherheit, Füllmenge und Service gelöst sind.

Aussage: „Ein Verkaufsverbot = Anlage abschalten.

Fachlich richtig

Ein Verkaufsverbot betrifft neue Geräte. Ein Betriebsverbot würde vorhandene Anlagen betreffen. Bei R32 und R410A gibt es nach aktuellem Stand kein pauschales Betriebsverbot.

Was bedeutet das für Sie?

Dass ein neues Gerät nicht mehr verkauft werden darf, heißt nicht, dass Ihre Anlage abgeschaltet werden muss.

Aussage: „Ab 2032 kann R32 nicht mehr mit Frischware repariert werden.

Fachlich richtig

R32 hat einen GWP von ca. 675 und liegt damit unter der 750er-Grenze, die ab 2032 für neu hergestelltes Kältemittel bei Service/Wartung relevant wird. Pauschal falsch.

Was bedeutet das für Sie?

R32-Anlagen können nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter mit Frischware gewartet werden. Preise können sich ändern.

Unsere ehrliche Einschätzung

Wir verkaufen keine Kältemittel-Panik. R32 ist kein illegales Alt-Kältemittel, R410A ist bei Bestandsanlagen nicht automatisch verboten und R290 ist kein automatischer Problemlöser. Entscheidend sind Gebäude, Raumgröße, Gerätetyp, Leitungsführung, Sicherheitsanforderungen, Servicefähigkeit und die geplante Nutzungsdauer.

R410A-Bestandsanlagen dürfen nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben werden. Wegen des hohen GWP sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit aber realistisch bewertet werden — besonders im Hinblick auf Frischware und Servicefähigkeit.

Bei R290-Single-Split-Anlagen in Wohnräumen sind wir aktuell zurückhaltend. Bei R290-Multi-Split-Anlagen sehen wir derzeit kaum praxistaugliche Standardlösungen für den breiten Einsatz.

Monoblock-Wärmepumpen: Hier kann R290 dagegen sehr sinnvoll sein, weil der Kältekreis im Gerät bleibt und nicht klassisch durch Innenräume geführt wird.

Interaktive Orientierung

Kältemittel-Kompass

4 kurze Fragen — und Sie erhalten eine erste Einschätzung, welches Kältemittel-Konzept für Ihre Situation passen könnte.

Frage 1 von 4

Geht es um eine neue Anlage oder eine bestehende Anlage?

Häufige Fragen zu Kältemitteln

Verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um R32, R410A, R290 und die Kältemittel-Zukunft.

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Unsicher, welches Kältemittel für Ihre Anlage sinnvoll ist?

Wir prüfen Ihre Situation ehrlich: vorhandene Anlage oder Neuanlage, Leistung, Gebäude, Raumgröße, Sicherheitsanforderungen, Kältemittel, Verfügbarkeit, Servicefähigkeit und Zukunft.

Wir verkaufen keine Kältemittel-Panik. Wir planen nach Technik, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine technische Planung vor Ort. Die passende Lösung hängt von Gerät, Gebäude, Raumgröße, Leitungsführung, Sicherheitsanforderungen und Herstellerfreigaben ab. Angaben zu Fristen, GWP-Grenzen und Regelungen beziehen sich auf den Stand Mai 2026 und können sich durch neue Verordnungen, Durchführungsbestimmungen oder Marktentwicklungen ändern. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

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