
R32, R290 & Kältemittel-Zukunft einfach erklärt
Viele Aussagen zu Kältemitteln klingen dramatischer, als sie sind. Wir erklären verständlich, was wirklich gilt, was Zukunft hat und warum R290 bei Split-Klimaanlagen im Wohnraum nicht automatisch die bessere Wahl ist.
Kurz gesagt
F-Gase zertifizierter Fachbetrieb
Kältemittel-Sachkunde
Ehrliche Beratung, keine Panikmache
Sachgerechter Umgang mit Kältemitteln
Die wichtigsten Fakten in 60 Sekunden
Bevor Sie sich von Kältemittel-Panik anstecken lassen — hier das Wesentliche.
R32 ist nicht automatisch verboten
Bestehende R32-Klimaanlagen dürfen nach aktuellem Stand weiter betrieben und gewartet werden. Bei neuen Geräten greifen schrittweise strengere Regeln, aber das bedeutet nicht, dass vorhandene Anlagen raus müssen.
R410A ist nicht überall gleich zu bewerten
Bei kleinen Single-Split-Neugeräten ist R410A wegen GWP 2088 stark eingeschränkt. Bei größeren Anlagen über 12 kW, VRF-Systemen und gewerblichen Anwendungen gibt es aktuell noch Geräteserien. Bestehende R410A-Anlagen sind nicht automatisch verboten.
R290 ist sehr klimafreundlich
R290 hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist langfristig interessant. Technisch ist es aber Propan und damit deutlich brennbarer als R32.
Wohnräume brauchen besondere Vorsicht
Bei Split-Klimaanlagen sitzt ein Teil des Kältekreises im Gebäude. Deshalb prüfen wir R290 im Wohnraum sehr kritisch und empfehlen es aktuell nicht pauschal.
Reparatur bleibt oft möglich
R32 liegt mit ca. GWP 675 unter der 750er-Grenze. R410A liegt darüber, aber recyceltes oder aufgearbeitetes Kältemittel kann bei der Wartung wichtiger werden. Pauschal ist nichts verboten.
Verkauf neuer Geräte ist nicht dasselbe wie Betrieb bestehender Anlagen
Das wird oft verwechselt — und sorgt für unnötige Panik.
Neue Geräte verkaufen
Für den Verkauf neuer Geräte gelten schrittweise strengere GWP-Grenzwerte. Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW sind ab 2029 bei F-Gasen über GWP 150 im Standardfall stark eingeschränkt.
Vorhandene Anlagen betreiben
Bestehende R32- und R410A-Anlagen dürfen nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben werden. Es gibt kein pauschales Betriebsverbot allein wegen des Kältemittels.
Warten und reparieren
Fachgerechte Wartung und Reparatur bleiben grundsätzlich möglich. R32 liegt unter der 750er-GWP-Grenze für Frischware ab 2032. Bei R410A wird recyceltes Kältemittel wichtiger.
Kältemittel nachfüllen
Nachfüllen ist grundsätzlich möglich, solange Kältemittel verfügbar ist. Preise und Verfügbarkeit können sich durch Quoten und Marktveränderungen ändern.
Wer behauptet, eine bestehende R32- oder R410A-Anlage müsse sofort raus, argumentiert unseriös. Die Regeln unterscheiden klar zwischen Neuverkauf und Bestandsbetrieb.
Kältemittel-Zeitstrahl
Was ändert sich wann? Zwei Perspektiven: neue Geräte und bestehende Anlagen.
Neue Geräte
Heute
R32 ist breit verfügbar und Standard bei neuen Single- und Multi-Split-Klimaanlagen. R410A ist bei kleinen Neugeräten stark rückläufig, bei größeren Systemen noch vorhanden.
Einschnitt
Neue Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 werden im Standardfall stark eingeschränkt. R32 liegt darüber.
Weiterer Schritt
Weitere Verschärfungen bei neuen Geräten und größeren Systemen möglich. Hersteller stellen zunehmend auf Low-GWP um.
Langfrist
F-Gase-Quote wird weiter abgesenkt. Natürliche Kältemittel gewinnen Marktanteile. Bewährte Systeme laufen aber weiter.
Bestandsanlagen
Status Quo
Bestehende R32- und R410A-Anlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden.
Keine Änderung
Für den Betrieb bestehender Anlagen ändert sich nach aktuellem Stand nichts Wesentliches. Dichtheitsprüfungen und fachgerechter Service bleiben wichtig.
Service-Grenze
Neu hergestelltes Kältemittel über GWP 750 wird für Service/Wartung stark eingeschränkt. R32 (GWP 675) liegt darunter. R410A (GWP 2088) liegt darüber — recyceltes Kältemittel wird wichtiger.
Langfrist
Bestehende Anlagen laufen weiter. Wirtschaftlichkeit, Ersatzteilversorgung und Kältemittelverfügbarkeit entscheiden über die sinnvolle Nutzungsdauer.
Hinweis: Darstellung vereinfacht. Konkrete Fristen, Ausnahmen und Detailregelungen können je nach Gerätekategorie, Leistung und Anwendung abweichen. Stand: Mai 2026.
R410A, R32 und R290 im Vergleich
Drei Kältemittel, drei Profile. Der direkte Vergleich zeigt, worauf es wirklich ankommt.
R410AAuslaufend | R32Aktueller Standard | R290Zukunft | |
|---|---|---|---|
| Kältemitteltyp | HFKW / F-Gas | HFKW / F-Gas | Natürliches Kältemittel (Propan) |
| GWP | ca. 2088 | ca. 675 | ca. 3 |
| Sicherheitsklasse | A1 | A2L | A3 |
| Brennbarkeit | Nicht brennbar | Schwer entflammbar | Hoch entzündlich |
| Markt Single-Split | Stark rückläufig | Aktueller Standard | Eingeschränkt / wachsend |
| Markt Multi-Split | Noch vereinzelt | Standard | Kaum verfügbar |
| Markt >12 kW / VRF | Noch vorhanden | Zunehmend | Kaum relevant |
| Markt Monoblock-WP | Selten | Vereinzelt | Sehr verbreitet |
| Service heute | Gut, aber GWP-bedingt eingeschränkter | Sehr gut etabliert | Anspruchsvoller |
| Zukunft | Auslaufend | Übergangslösung | Langfristig interessant |
| Engelhardt-Einschätzung | Bestehende Anlagen realistisch bewerten. Bei Neuanlagen nur noch in begründeten Sonderfällen. | Heute bewährt und realistisch. Langfristig nicht die Endlösung, aber solide Übergangszeit. | Strategisch spannend. Bei Split im Wohnraum kritisch prüfen. Bei Monoblock-WP oft sehr sinnvoll. |
R410A
Auslaufend- Kältemitteltyp
- HFKW / F-Gas
- GWP
- ca. 2088
- Sicherheitsklasse
- A1
- Brennbarkeit
- Nicht brennbar
- Markt Single-Split
- Stark rückläufig
- Markt Multi-Split
- Noch vereinzelt
- Markt >12 kW / VRF
- Noch vorhanden
- Markt Monoblock-WP
- Selten
- Service heute
- Gut, aber GWP-bedingt eingeschränkter
- Zukunft
- Auslaufend
Unsere Einschätzung: Bestehende Anlagen realistisch bewerten. Bei Neuanlagen nur noch in begründeten Sonderfällen.
R32
Aktueller Standard- Kältemitteltyp
- HFKW / F-Gas
- GWP
- ca. 675
- Sicherheitsklasse
- A2L
- Brennbarkeit
- Schwer entflammbar
- Markt Single-Split
- Aktueller Standard
- Markt Multi-Split
- Standard
- Markt >12 kW / VRF
- Zunehmend
- Markt Monoblock-WP
- Vereinzelt
- Service heute
- Sehr gut etabliert
- Zukunft
- Übergangslösung
Unsere Einschätzung: Heute bewährt und realistisch. Langfristig nicht die Endlösung, aber solide Übergangszeit.
R290
Zukunft- Kältemitteltyp
- Natürliches Kältemittel (Propan)
- GWP
- ca. 3
- Sicherheitsklasse
- A3
- Brennbarkeit
- Hoch entzündlich
- Markt Single-Split
- Eingeschränkt / wachsend
- Markt Multi-Split
- Kaum verfügbar
- Markt >12 kW / VRF
- Kaum relevant
- Markt Monoblock-WP
- Sehr verbreitet
- Service heute
- Anspruchsvoller
- Zukunft
- Langfristig interessant
Unsere Einschätzung: Strategisch spannend. Bei Split im Wohnraum kritisch prüfen. Bei Monoblock-WP oft sehr sinnvoll.
Größere Klima- und VRF-Anlagen über 12 kW
Für größere Klimaanlagen, VRF-Systeme und gewerbliche Anwendungen über 12 kW gelten teilweise andere Übergangsfristen und Marktrealitäten als für kleine Split-Klimaanlagen. R410A ist bei größeren Systemen aktuell noch in Geräteserien verschiedener Hersteller vorhanden. Gleichzeitig stellen viele Hersteller schrittweise auf R32 oder andere Kältemittel mit niedrigerem GWP um.
Eine pauschale Aussage wie „R410A ist komplett verboten" greift hier zu kurz. Entscheidend sind Leistungsklasse, Bauart, Hersteller, Verfügbarkeit, Servicefähigkeit und geplante Nutzungsdauer.
Deshalb prüfen wir bei jeder Planung individuell, welche Geräteserie aktuell verfügbar, technisch sinnvoll und langfristig betreibbar ist.
Welche Lösung empfehlen wir aktuell?
Unsere Einschätzung nach Anwendungsfall — ehrlich, ohne Panikmache und ohne pauschale Versprechen.
Bestehende R32-Anlage
BestandNicht nervös werden. Zustand, Dichtheit, Servicefähigkeit prüfen lassen. Weiterbetrieb ist nach aktuellem Stand grundsätzlich möglich.
Bestehende R410A-Anlage
BestandTechnisch und wirtschaftlich realistisch bewerten. Kältemittelverfügbarkeit und Frischware-Regeln im Blick behalten. Recyceltes Kältemittel kann beim Service wichtiger werden.
Neue Single-Split-Klimaanlage
NeuanlageR32 ist bewährt und breit verfügbar. R290 prüfen wir wegen A3-Brennbarkeit im Wohnraum sehr kritisch. Keine pauschale R290-Empfehlung ohne Sicherheitskonzept.
Neue Multi-Split-Klimaanlage
NeuanlageR290-Multi-Split ist aktuell kaum eine breite Standardlösung. Bewährte Systeme, Raumgrößen und sichere Planung zählen mehr als ein einzelnes Kältemittel-Schlagwort.
Größere Anlage >12 kW / VRF
GewerbeAndere Übergangsrealitäten als bei kleinen Splitanlagen. R410A kann aktuell noch vorkommen, R32 wird wichtiger. Entscheidend ist das passende Gesamtsystem.
Monoblock-Wärmepumpe
WärmepumpeR290 kann hier sehr sinnvoll sein, weil der Kältekreis im Gerät bleibt. Aufstellort, Schallschutz, Abstände und Herstellerfreigaben prüfen wir trotzdem individuell.
Was oft falsch erzählt wird
Aussage: „R32 ist verboten.“
Fachlich richtig
Es gibt stufenweise Einschränkungen für neue Geräte mit bestimmten GWP-Grenzwerten. Bestehende R32-Anlagen sind nach aktuellem Stand nicht pauschal verboten.
Was bedeutet das für Sie?
Ihre R32-Anlage darf grundsätzlich weiterlaufen. Prüfen lassen statt in Panik geraten.
Aussage: „R410A ist komplett verboten.“
Fachlich richtig
Bei kleinen Single-Split-Neugeräten ist R410A stark eingeschränkt. Bei größeren Anlagen, VRF und Gewerbe gibt es aktuell noch Geräteserien. Bestandsanlagen sind nicht automatisch verboten.
Was bedeutet das für Sie?
Eine bestehende R410A-Anlage muss nicht sofort raus. Wirtschaftlichkeit und Servicefähigkeit realistisch bewerten.
Aussage: „R290 ist immer besser.“
Fachlich richtig
Für die Umwelt ist R290 sehr stark. Für jede Split-Klimaanlage im Wohnraum ist es aber nicht automatisch die beste Lösung, weil Propan hoch entzündlich ist.
Was bedeutet das für Sie?
R290 ist nicht automatisch die sicherste oder praxistauglichste Lösung. Gerät, Raum und Sicherheitskonzept müssen passen.
Aussage: „R290-Multi-Split ist problemlos verfügbar.“
Fachlich richtig
Aktuell ist das kein breiter Marktstandard. Gerade bei mehreren Innengeräten, längeren Leitungswegen und verschiedenen Räumen wird die Sicherheitsbewertung deutlich komplexer.
Was bedeutet das für Sie?
Wer R290-Multi-Split verspricht, sollte sehr genau erklären können, wie Sicherheit, Füllmenge und Service gelöst sind.
Aussage: „Ein Verkaufsverbot = Anlage abschalten.“
Fachlich richtig
Ein Verkaufsverbot betrifft neue Geräte. Ein Betriebsverbot würde vorhandene Anlagen betreffen. Bei R32 und R410A gibt es nach aktuellem Stand kein pauschales Betriebsverbot.
Was bedeutet das für Sie?
Dass ein neues Gerät nicht mehr verkauft werden darf, heißt nicht, dass Ihre Anlage abgeschaltet werden muss.
Aussage: „Ab 2032 kann R32 nicht mehr mit Frischware repariert werden.“
Fachlich richtig
R32 hat einen GWP von ca. 675 und liegt damit unter der 750er-Grenze, die ab 2032 für neu hergestelltes Kältemittel bei Service/Wartung relevant wird. Pauschal falsch.
Was bedeutet das für Sie?
R32-Anlagen können nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter mit Frischware gewartet werden. Preise können sich ändern.
Unsere ehrliche Einschätzung
Wir verkaufen keine Kältemittel-Panik. R32 ist kein illegales Alt-Kältemittel, R410A ist bei Bestandsanlagen nicht automatisch verboten und R290 ist kein automatischer Problemlöser. Entscheidend sind Gebäude, Raumgröße, Gerätetyp, Leitungsführung, Sicherheitsanforderungen, Servicefähigkeit und die geplante Nutzungsdauer.
R410A-Bestandsanlagen dürfen nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben werden. Wegen des hohen GWP sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit aber realistisch bewertet werden — besonders im Hinblick auf Frischware und Servicefähigkeit.
Bei R290-Single-Split-Anlagen in Wohnräumen sind wir aktuell zurückhaltend. Bei R290-Multi-Split-Anlagen sehen wir derzeit kaum praxistaugliche Standardlösungen für den breiten Einsatz.
Monoblock-Wärmepumpen: Hier kann R290 dagegen sehr sinnvoll sein, weil der Kältekreis im Gerät bleibt und nicht klassisch durch Innenräume geführt wird.
Mehr erfahren: Single-Split · Multi-Split · Gewerbe · VRF · Monoblock-Wärmepumpen · Dichtigkeitsprüfung
Kältemittel-Kompass
4 kurze Fragen — und Sie erhalten eine erste Einschätzung, welches Kältemittel-Konzept für Ihre Situation passen könnte.
Frage 1 von 4
Geht es um eine neue Anlage oder eine bestehende Anlage?
Häufige Fragen zu Kältemitteln
Verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um R32, R410A, R290 und die Kältemittel-Zukunft.
Nein, bestehende R32-Klimaanlagen werden nicht pauschal verboten. Die Regeln betreffen vor allem neue Geräte mit bestimmten GWP-Grenzen und Fristen. Eine vorhandene R32-Anlage darf nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben und gewartet werden, wenn sie technisch in Ordnung ist.
Ja, grundsätzlich darf eine bestehende R32-Klimaanlage weiter betrieben werden. Entscheidend sind Dichtheit, Sicherheit, Ersatzteile, Wirtschaftlichkeit und fachgerechter Service. Es gibt kein pauschales Enddatum allein wegen R32.
Eine bestehende R32-Anlage kann nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter repariert und gewartet werden. R32 hat einen GWP von ca. 675 und liegt damit unter der 750er-Grenze, die ab 2032 für neu hergestelltes Kältemittel bei Service/Wartung relevant wird. Preise und Verfügbarkeit können sich trotzdem ändern.
Ab 2029 werden neue Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 im Standardfall stark eingeschränkt. R32 liegt darüber. Das betrifft neue Geräte, nicht automatisch bestehende Anlagen.
Ja, auf jeden Fall prüfenswert. R32 ist bewährt, breit verfügbar und gut servicefreundlich. Wer heute eine Klimaanlage braucht, fährt mit R32 in vielen Fällen richtig. Gleichzeitig sollte man bei der Planung auch Zukunftsfähigkeit, Gerätekonzept, Leistungsklasse und geplante Nutzungsdauer berücksichtigen.
Nicht pauschal. Bei kleinen Single-Split-Neugeräten ist R410A wegen seines hohen GWP stark eingeschränkt. Bei Bestandsanlagen und bestimmten größeren Klima-, Multi- oder VRF-Systemen muss differenziert werden. Bestehende Anlagen sind nicht automatisch verboten.
Ja, eine bestehende R410A-Anlage darf nach aktuellem Stand grundsätzlich weiter betrieben werden, wenn sie sicher, dicht und technisch in Ordnung ist. Wirtschaftlich sollte man sie aber genauer prüfen, weil R410A einen hohen GWP hat und Frischware im Service langfristig schwieriger wird.
Eine R410A-Anlage kann grundsätzlich weiter repariert werden, solange Ersatzteile verfügbar sind und der Service fachgerecht möglich ist. R410A hat ca. GWP 2088 und liegt über der 750er-Grenze. Ab 2032 wird neu hergestelltes Kältemittel über GWP 750 für Service/Wartung von Klima- und Wärmepumpenanlagen stark eingeschränkt. Recyceltes oder aufgearbeitetes Kältemittel kann deshalb wichtiger werden.
Nein, nicht automatisch. Ein Austausch ist sinnvoll, wenn die Anlage undicht, technisch veraltet, ineffizient, wirtschaftlich nicht mehr reparierbar oder ersatzteilseitig schwierig ist. Ein pauschaler Austausch nur wegen eines Kältemittel-Schlagworts ist unseriös.
Ein Verkaufsverbot betrifft neue Geräte, die ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden dürfen. Ein Betriebsverbot würde bedeuten, dass eine vorhandene Anlage nicht mehr laufen darf. Bei R32- und R410A-Bestandsanlagen gibt es nach aktuellem Stand kein pauschales Betriebsverbot allein wegen des Kältemittels.
Ja. Gerade bei größeren Anlagen über 12 kW, VRF-Systemen und bestimmten gewerblichen Anwendungen gibt es aktuell noch Geräteserien mit R410A. Viele Hersteller stellen diese Anlagen aber schrittweise auf R32 oder andere Kältemittel mit niedrigerem GWP um.
Das hängt vom Einsatzfall ab. Bei größeren Anlagen zählen Leistung, Verfügbarkeit, Herstellerfreigabe, Ersatzteilversorgung, Wirtschaftlichkeit und geplante Nutzungsdauer. Eine R410A-Anlage kann in bestimmten Fällen noch technisch sinnvoll sein, sollte aber immer kritisch gegen R32- oder Low-GWP-Alternativen geprüft werden.
Weil die Regeln nach Gerätegröße, Leistung, Bauart, Kältemittel-GWP und Anwendung unterscheiden. Kleine Single- und Splitanlagen sind früher und stärker betroffen. Größere Gewerbe-, VRF- und Split-Systeme haben andere Übergangsfristen und Marktverfügbarkeiten.
Ja, viele Hersteller stellen größere Systeme und VRF-Baureihen schrittweise von R410A auf R32 oder andere Kältemittel mit niedrigerem GWP um. Das passiert nicht überall gleichzeitig. Deshalb prüfen wir bei jeder Planung, welche Geräteserie aktuell verfügbar, technisch sinnvoll und langfristig betreibbar ist.
Aus Umweltsicht ja. Aus Sicherheits- und Praxissicht nicht automatisch. R290 ist Propan und hoch entzündlich. Deshalb muss der Einsatz bei Split-Klimaanlagen im Wohnraum genau geprüft werden.
Ja. R290 ist Propan. Es hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial, gehört aber zur Sicherheitsklasse A3 und ist hoch entzündlich.
R290 ist nicht automatisch gefährlich, aber es stellt höhere Anforderungen an Gerät, Raumgröße, Füllmenge, Leitungsführung, Leckagebetrachtung, Zündquellen, Herstellerfreigaben und Service. Ohne sauberes Sicherheitskonzept empfehlen wir R290 im Wohnraum nicht pauschal.
Bei klassischen Split-Anlagen sitzen Kältemittelleitungen und Innengeräte im Gebäude. Bei einem brennbaren A3-Kältemittel wie R290 müssen Raumgröße, Füllmenge, Leckagefall, Zündquellen, Herstellerfreigaben und Servicekonzept passen. Solange das nicht eindeutig sauber gelöst ist, ist Zurückhaltung die seriösere Beratung.
Aktuell gibt es keine oder kaum breit verfügbare praxistaugliche R290-Multi-Split-Systeme für den Standardmarkt. Mehrere Innengeräte, mehrere Räume und längere Leitungen machen die Sicherheitsbewertung komplexer.
Bei einer Monoblock-Wärmepumpe bleibt der Kältekreis im Gerät. Bei einer klassischen Split-Klimaanlage führen Kältemittelleitungen ins Gebäude. Deshalb ist R290 bei Monoblock-Wärmepumpen oft deutlich einfacher und sinnvoller einzuordnen.
Grundsätzlich ja, sofern Kältemittel verfügbar ist und die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden. R32 liegt mit ca. GWP 675 unter der 750er-Grenze. Trotzdem können Preise und Verfügbarkeit durch Quoten und Marktveränderungen beeinflusst werden.
Das ist Kältemittel, das aus Anlagen zurückgewonnen und fachgerecht wiederverwendet oder aufbereitet wird. Es kann helfen, bestehende Anlagen weiter wirtschaftlich zu betreiben. Entscheidend sind Qualität, Dokumentation und fachgerechte Handhabung.
Das ist möglich. Auch wenn der Betrieb bestehender Anlagen nicht automatisch verboten ist, können Verfügbarkeit und Preis von F-Gasen durch Quoten, Marktverknappung und strengere Regeln beeinflusst werden.
Wir empfehlen keine Anlage nur wegen eines Kältemittel-Schlagworts. Für bestehende R32-Anlagen gilt: nicht nervös werden, Zustand prüfen lassen. Für R410A-Bestandsanlagen gilt: technisch und wirtschaftlich realistisch bewerten. Für neue Split-Klimaanlagen im Wohnraum bewerten wir R290 aktuell sehr zurückhaltend. Bei Multi-Split sehen wir R290 derzeit nicht als breite Standardlösung. Bei Monoblock-Wärmepumpen ist R290 dagegen oft sehr interessant.
Unsicher, welches Kältemittel für Ihre Anlage sinnvoll ist?
Wir prüfen Ihre Situation ehrlich: vorhandene Anlage oder Neuanlage, Leistung, Gebäude, Raumgröße, Sicherheitsanforderungen, Kältemittel, Verfügbarkeit, Servicefähigkeit und Zukunft.
Wir verkaufen keine Kältemittel-Panik. Wir planen nach Technik, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine technische Planung vor Ort. Die passende Lösung hängt von Gerät, Gebäude, Raumgröße, Leitungsführung, Sicherheitsanforderungen und Herstellerfreigaben ab. Angaben zu Fristen, GWP-Grenzen und Regelungen beziehen sich auf den Stand Mai 2026 und können sich durch neue Verordnungen, Durchführungsbestimmungen oder Marktentwicklungen ändern. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.
